» Blog » Der Pferdepass
Der Pferdepass wird häufig auch Equidenpass genannt und ist das wichtigste Dokument deines Pferdes. Er ist sozusagen der Ausweis für Pferde – er dient also dazu, das Pferd zu identifizieren.
Dieser Pass muss immer mitgeführt werden, wenn man sein Pferd transportiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Weg in die Pferdeklinik, in den Reiturlaub oder auf mehrtägige Wanderritte führt.
Wer jedoch auf ein Turnier fährt, muss beachten, dass bei nationalen Turnieren ein Pferdepass von der FN oder dem Zuchtverband genügt, man bei internationalen Turnieren hingegen einen Pferdepass der FEI vorweisen muss.
Der Pferdepass kann verschiedene Farben haben. Dabei hängt in Deutschland die Farbe von der Institution ab, welche den Pferdepass ausstellt, wobei alle vom Zuchtverband ausgestellten Pässe rot sind und alle von der FN ausgestellten Pässe grün.
Ebenso ist der Pferdepass aber auch ein Nachweis über die Gesundheit des Pferdes und hat eine integrierte Funktion als Impfpass.
Der Inhalt des Pferdepasses kann grundlegend in zehn Abschnitte unterteilt werden.
1. Abschnitt:
Im ersten Abschnitt geht es um die Identifizierung des Pferdes. Hierzu zählen mitunter die eindeutige Lebensnummer, die Kennzeichnung mit Transpondernummer, aber auch das Abzeichendiagramm.
2. Abschnitt:
Im zweiten Abschnitt findet man die Verabreichung von Tierarzneimitteln. Hierbei muss eindeutig festgelegt werden, ob das Pferd nicht zur Schlachtung (entspricht Teil II) oder zur Schlachtung (entspricht Teil III) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Das liegt daran, dass bei allen Pferden aus Teil II Medikamente zugelassen sind, die bei Pferden aus Teil III nicht zugelassen sind oder eine Wartezeit bis zur Schlachtung mit sich bringen.
3. Abschnitt:
Im dritten Abschnitt geht es um die Gültigkeit des Dokuments für die Verbringung (Lizenz).
4. Abschnitt:
Im vierten Abschnitt finden sich Angaben zum Eigentümer des Pferdes
5. Abschnitt:
Im fünften Abschnitt ist der Ursprungsnachweis – oder mit anderen Worten: die Zuchtbescheinigung – zu finden.
6. Abschnitt:
Im sechsten Abschnitt werden die Identitätskontrollen eingetragen.
7. Abschnitt:
Im siebten Abschnitt werden ausschließlich alle Impfungen gegen die Pferdegrippe eingetragen.
8. Abschnitt:
Im achten Abschnitt werden alle anderen Impfungen, welche das Pferd im Laufe seines Lebens erhalten hat, eingetragen.
9. Abschnitt:
Im neunten Abschnitt findet man die Gesundheitskontrollen des Pferdes durch Laboruntersuchungen.
10. Abschnitt:
Im zehnten Abschnitt werden die grundlegenden Gesundheitsbedingungen aufgeführt, welche jedoch mittlerweile entfallen, bzw. nicht obligatorisch sind.
Vereinfacht gesagt gibt der Equidenpass also Aufschluss darüber, welche Rasse das Pferd hat, wie sein Name ist, welches Geschlecht es hat, wie sein Lebensmittelstatus (Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd) ist, welche Abstammung es hat, welche äußerlichen Merkmale es aufweist (Wirbel, Abzeichen etc.), welche Impfungen es erhalten hat, was seine Lebensnummer ist, ob es einen Mikrochip besitzt und wer sein Besitzer ist.
Beim Umgang mit dem Pferdepass solltest du immer darauf achten, dass dieser gut gepflegt, vollständig und ganz ist. Damit ist gemeint, dass zunächst alle Informationen, vor allem fortlaufende Dinge wie beispielsweise Impfungen, eingetragen sind.
Ebenso sollten keine Ecken geknickt sein oder gar ganze Seiten fehlen – es ist immerhin eine Art offizielles Ausweisdokument für Pferde. 😉
Um den Equiden- bzw. Pferdepass gut in Schuss zu halten, kann man sich beispielsweise eine Hülle dafür zulegen.
So hat man beim nächsten Tierarztbesuch oder der nächsten Fahrt in den Reiturlaub mit seinem eigenen Pferd alles griffbereit und ordentlich.
Falls ihr noch Fragen oder weitere Tipps habt, schreibt uns gerne auf Instagram. 🙂